Stand: 24. August 2026
Barrierefreiheit
Wir möchten, dass die Informationen zum Quartier St. Martin möglichst vielen Menschen zugänglich sind.
Rechtlicher Rahmen
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – den European Accessibility Act (EAA) – in Österreich um. Es gilt seit 28. Juni 2025 für die im Gesetz genannten Produkte und Dienstleistungen, darunter bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Ob und in welchem Umfang diese reine Projekt- und Informationswebsite in den Anwendungsbereich des BaFG fällt, wird mit dieser Erklärung nicht abschließend rechtlich beurteilt. Unabhängig davon verfolgen wir freiwillig das Ziel, die Website nach anerkannten Standards barrierearm und möglichst zugänglich bereitzustellen. Diese Erklärung ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.
Barrierefreiheitsgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA sowie an EN 301 549. Nach unserer derzeitigen internen Bewertung ist die Website teilweise mit diesen Anforderungen vereinbar.
Umgesetzte Maßnahmen
- Bedienung zentraler Funktionen mit der Tastatur und sichtbare Fokusmarkierungen
- Sprunglink zum Hauptinhalt sowie semantische Überschriften und Bereiche
- Alternativtexte für inhaltliche Bilder und Kennzeichnung KI-bearbeiteter Symbolbilder
- Berücksichtigung der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung
- Lokale Bereitstellung der Lageansicht ohne Einbindung externer Kartendienste
Bekannte Einschränkungen
Architekturvisualisierungen vermitteln räumliche und gestalterische Eindrücke, die sich nicht in jedem Fall vollständig textlich abbilden lassen. Projektbezogene Informationen und Kontaktmöglichkeiten werden zusätzlich als Text angeboten.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie Inhalte in einer besser zugänglichen Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Teilen Sie uns nach Möglichkeit die betroffene Seite, die beobachtete Barriere und das verwendete Gerät oder Hilfsmittel mit.
Wir bestätigen oder beantworten Rückmeldungen grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen. Benötigt die Prüfung oder Behebung mehr Zeit, informieren wir innerhalb dieser Frist über den Zwischenstand und das weitere Vorgehen.
Madile Wohnbaugesellschaft m.b.H.Villacher Straße 43
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43 463 218 180
E-Mail: anfrage@madile.at
Bewertungsverfahren
Diese Erklärung wurde am 24. August 2026 auf Grundlage einer internen Selbstbewertung erstellt. Dabei wurden insbesondere Seitenstruktur und Überschriften, Tastaturbedienung, Fokusdarstellung, Alternativtexte, Formulare, Kontraste und die Berücksichtigung reduzierter Bewegung geprüft. Es wurde bislang kein externes Konformitätsaudit durchgeführt.
Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website, nach einer erneuten Überprüfung oder aufgrund berechtigter Rückmeldungen aktualisiert.
Durchsetzung und weitere Anlaufstellen
Bitte wenden Sie sich bei Barrieren zunächst über die oben genannten Kontaktdaten an uns, damit wir eine Lösung prüfen können. Soweit eine Dienstleistung in den Anwendungsbereich des BaFG fällt, ist das Sozialministeriumservice die zuständige Marktüberwachungsbehörde für digitale Barrierefreiheit. Verbraucherinnen und Verbraucher können dort einen Hinweis auf wahrgenommene Barrieren einbringen.
Marktüberwachungsbehörde Digitale BarrierefreiheitSozialministeriumservice
Landesstelle Oberösterreich, Abteilung OÖ6
Gruberstraße 63
4021 Linz
E-Mail: marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at
